Dreieichs erste Fahrradstraße wird noch sicherer
14.11.2020
Das Überholen von Fahrrädern ist nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann und die Stelle des Überholmanövers auch gut einsehbar ist.
Leider kam es in der Vergangenheit in der Liebknechtstraße, auf Höhe der „grünen Insel“ zwischen Nelkenstraße und Bellungstraße, häufig zu Überholmanövern bei denen die Sichtbeziehungen nicht ausreichend waren. Es entstanden viele gefährliche Situationen, bei denen stark abgebremst werden musste und Mindestabstände nicht mehr eingehalten werden konnten.